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Bewährung für Schlecker

Drogeriemarktunternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis, seine beiden Kinder möglicherweise schon.

Christoph von Schwanenflug
30. November 2017

Das Landgericht Stuttgart hat Anton Schlecker wegen vorsätzlichen Bankrotts zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Herr über einst knapp 15.000 Filialen in Europa in Kenntnis der drohenden Pleite seiner Firma durch Schenkungen etc. 3,6 Mio. Euro beiseitegeschafft hat. Mit dem Strafmaß kommt der Schlecker-Gründer um eine Gefängnisstrafe herum. Seine Kinder Lars und Meike bekamen zwei Jahre und neun Monate bzw. zwei Jahre und acht Monate. Sie hatten sich 2012 trotz Notlage der Schlecker-Logistikfirma LDG 6,1 Mio. Euro Gewinn auszahlen lassen. Freiheitsstrafen von über zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Kinder legten einen Tag nach dem Urteil Revision ein. Die Verfahren gegen zwei Wirtschaftsprüfer und Anton Schleckers Ehefrau Christa waren zuvor gegen Geldauflagen eingestellt worden.

Die von Schlecker aufgebaute Drogeriekette hatte Anfang 2012 Insolvenz angemeldet. Laut Gericht musste sich die Familie spätestens im Februar 2011 über das drohende Ende im Klaren gewesen sein. Der Kollaps kam in drei Schüben. 2010/2011 wurden sukzessive 1.400 Filialen geschlossen. Ende März 2012 machten über 2.000 Geschäfte dicht, Ende Juni die letzten 2.800. Kurz darauf wurden auch die 350 Schlecker-XL-Läden stillgelegt.

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