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Endspurt im ersten dreijährigen Weiterbildungszeitraum

Die erste Dreijahresperiode für die verpflichtende Weiterbildung von Immobilienverwaltern und -maklern endet am 31. Dezember 2020. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) hat rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist seine „Online-Bibliothek für Wohnimmobilienverwalter“, kurz VDIV-WBThek gelauncht. So können Verwalter auch auf den letzten Metern noch die geforderten 20 Stunden Fortbildung in 36 Monaten zusammenbekommen.

Harald Thomeczek
09. December 2020

Der VDIV Deutschland hat die Onlinebibliothek gemeinsam mit seinen Landesverbänden und der Going Public! Akademie für Finanzberatung am 1. Oktober 2020 eröffnet. Die VDIV-WBThek wurde speziell für Haus- und Immobilienverwalter konzipiert. Der Hintergrund: Verwaltern, die bereits seit 2018 aktiv sind, drohen Geldbußen von 5.000 Euro bei Nichterfüllung der Fortbildungspflicht. „Daher galt es bereits für das Jahr 2020 mindestens 20 Stunden anrechenbaren Weiterbildungscontent über die VDIV-WBThek zur Verfügung zu stellen, um so allen Weiterbildungspflichtigen eine kurzfristige ortsungebundene und kontaktfreie Erfüllung der Weiterbildungspflicht zu ermöglichen“, sagt Maren Herbst,
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim VDIV.

Die Behörde kann ab Anfang 2021 täglich anklopfen

Die Weiterbildungspflicht betrifft alle Beschäftigten, die unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit der Wohnimmobilienverwaltung mitwirken (§ 34c Abs. 2a GewO) – also alle Angestellten, die Kundenkontakt haben und selbstständig Kundenanliegen erledigen. Diese weiterbildungspflichtigen Mitarbeiter können von der jeweils zuständigen Behörde zu jedem beliebigen Zeitpunkt aufgefordert werden, den Nachweis zu erbringen, dass sie sich wie vorgeschrieben fortgebildet haben. Auch ihren Auftraggebern müssen Verwalter auf Nachfrage Informationen zu den in den vergangenen drei Jahren absolvierten Weiterbildungen zukommen lassen, beispielsweise über eine Verlinkung auf eine Webseite.

In der Onlinebibliothek des VDIV warten rund 90 WebBasedTrainings mit einer Gesamtzeit von mehr als 21 Stunden. Im Schnitt dauert eine Trainingseinheit keine Viertelstunde. Lerneinheiten zum neuen WEG werden aktuell produziert.

„Sichergestellt, dass die Web-Trainings auch tatsächlich bearbeitet werden“

Und was, wenn ein Verwalter das Lernprogramm im Hintergrund ablaufen lässt, ohne bei der Sache zu sein? „Es ist nicht möglich in den einzelnen Web-Based-Trainings vorzuspringen. Zudem sind Kontrollfragen integriert, die die Lernenden richtig beantworten müssen, um ein Training erfolgreich zu beenden. So wird sichergestellt, dass die Web-Based-Trainings auch tatsächlich bearbeitet werden“, versichert Herbst.

Die gesetzlich geregelte Weiterbildungspflicht (§15b Makler- und Bauträgerverordnung) trat erst im August 2018 in Kraft. Doch der erste Dreijahreszeitraum, in dem die geforderten 20 Stunden Weiterbildung abgeleistet werden müssen, läuft schon seit Anfang 2018.

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