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ICG wünscht sich stärkere Aufsichtsräte von KVGs

Der Klimawandel, die Pandemie, die Digitalisierung und die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit stellen die Arbeit der Aufsichtsräte von Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) künftig vor größere Herausforderungen. In einem Praxisleitfaden hat das Institut für Corporate Governance in der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG) ein Best-of für die Besetzung dieser Gremien zusammengetragen.

Anke Pipke
29. April 2021

Schluss mit dem Altherrenclub, bestehend aus schillernden Namen, alten Seilschaften und ausgedienten Geschäftsführern, die im Verborgenen agieren und allein die Geschäftszahlen im Blick haben. Ein solches Klischee von Aufsichtsräten, insbesondere bei denen von Kapitalverwaltungsgesellschaften, soll sich zu einem Bild von Gremien wandeln, die auf eine breite und tiefe Wissensbasis, eine klare Definition der Aufgaben, transparente Datengrundlagen und aktiven Anlegerschutz setzen. So wünscht es sich das ICG in seinem Praxisleitfaden. Unter der Leitung von Dr. Georg Allendorf, Susanne Eickermann-Riepe, Ingo Hartlief und Werner Knips hat ein Arbeitskreis mit weiteren namhaften Vertretern der Immobilienbranche ein Idealbild aus den aktuellen Begebenheiten in vielen KVG-Gremien zusammengesetzt.

Die Mischung macht’s

Um auf die verschiedenen Herausforderungen der Zukunft zu reagieren, bedürfe es beispielsweise einer guten Mischung von internen Kennern des Geschäfts und von Branchenexternen, die etwa in Sachen Klimaeffizienz Input aus anderen Wirtschaftszweigen einbringen können. Mindestens die Hälfte des Aufsichtsrats sollte durch externe und unabhängige Experten besetzt sein, meint das ICG.

Mehr Transparenz bei der Vergütung

Zudem fordert das Institut bei der Besetzung der Posten im Aufsichtsrat transparentere Informationen zur Eignung der Kandidaten sowie letztlich auch ihrer Vergütung. Für letzteres gibt es eine Spanne von 34.500 bis 46.000 Euro für jährlich 15 bis 20 Tage an. Das seien Werte, die sich aus der Diskussion im Arbeitskreis ergeben haben, erklärt Allendorf. Allerdings könne der Tagessatz stark variieren, beispielsweise je nach Größe der KVG, dem Volumen des verwalteten Vermögens, Aufgaben und individueller Qualifikation der Aufsichtratsmitglieder, ergänzt Eickermann-Riepe.

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