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Jürgen Schneider soll erneut vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat den Ex-Baulöwen Jürgen Schneider wegen gewerbsmäßigen Betrugs in sechs Fällen angeklagt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Schneider selbst spricht von „alten Sachen“ und sagt, er habe „Anleger schützen“ wollen und dafür „Gebühren“ verlangt. Ob das Gericht die Anklage zulässt, steht wohl noch nicht fest.

Christoph von Schwanenflug
30. August 2013
Jürgen Schneider bei einem seiner zahlreichen öffentlichen Auftritte nach der Entlassung aus der Haft. Das Bild zeigt ihn 2008 bei einer Veranstaltung in München zur Zeit der Expo Real.
Bild: IZ

„Die Katze kann das Mausen nicht lassen“ wäre hier wohl das passende Sprichwort. Deutschlands bekanntester Immobilienbetrüger, Jürgen Schneider, steht möglicherweise bald wieder vor Gericht. Dem ehemaligen Projektentwickler flatterte Anfang August eine Klage der Staatsanwaltschaft Bonn ins Haus. Die Ermittler werfen dem 79-Jährigen mehrfachen Betrug vor. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, geht es um einen Schaden von 108.000 Euro. Die Delikte sollen sich 2008 und 2009 ereignet haben.

Wie die Süddeutsche berichtet, soll Schneider sich mit Vertretern von Firmen oder Fondsgesellschaften getroffen haben, angeblich um in Investmentgeschäfte (z.B. in Spielbanken) einzusteigen. Dabei soll er vorgegeben haben, aus dem von ihm verwalteten Familienvermögen seiner Frau Darlehen von mehreren Millionen Euro investieren zu wollen. Dafür habe er Sicherheiten verlangt bzw. Bearbeitungsgebühren, die in drei Fällen auch gezahlt worden seien. Tatsächlich sei er, so die Staatsanwaltschaft, weder bereit noch in der Lage gewesen, die Investments zu tätigen. Auch Schneiders Ehefrau sei in zwei Fällen angeklagt, schreibt die Zeitung.

Schneider: „Ob ich das durfte, ist die Frage“

Schneider sagte gegenüber der IZ, es handle sich um eine „alte Sache“, die „sehr kompliziert“ sei. Die Staatsanwaltschaft habe deswegen 2010 schon einmal Anklage gegen ihn erhoben. Damals habe das Gericht diese aber nicht zugelassen. Was ihm nun vorgeworfen werde, „passt meiner Ansicht nach mit den Ermittlungsakten nicht zusammen“. Schneider will bei den infrage stehenden Aktionen „andere vor Schaden bewahrt“ haben. „Ob ich das so durfte, ist die Frage.“ Es sei ihm darum gegangen, „Anleger zu beschützen“. Dafür habe er eine „Gebühr“ verlangt. Inhaltlich wollte er weiter nicht Stellung nehmen. Die Angelegenheit müsse mit den Richtern „kooperativ geklärt“ werden. „Wenn es zum Prozess kommt, wird das in aller Öffentlichkeit geklärt.“

Schneider ist verantwortlich für einen der größten Firmenzusammenbrüche in der jüngeren deutschen Immobiliengeschichte. Am 23. Dezember 1997 wurde er wegen Betrugs zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Zuvor hatte er bei 55 Banken rund 6 Mrd. D-Mark Kapital für Bauprojekte eingesammelt und dabei zum Teil gefälschte Bauunterlagen und Mietverträge vorgelegt. Heute lebt er eigenen Angaben zufolge u.a. als Berater in Baufragen.

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