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Mindestlohn auf dem Bau sackt nicht ab

Vier Wochen hatten die Arbeitgeber aus der Bauindustrie und dem Bauhandwerk Zeit, sich zum Schlichterspruch für die Mindestlöhne auf dem Bau zu verhalten. Buchstäblich in letzter Minute haben sie den Schiedsspruch angenommen.

Harald Thomeczek
23. January 2020

Den von den Arbeitgebern angepeilten einheitlichen Branchenmindestlohn wird es bis auf weiteres nicht geben. Statt dessen bleibt es bei einer Zweiteilung in Mindestlohn 1 – die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau – und Mindestlohn 2 für qualifiziertere Arbeiten in den alten Bundesländern und Berlin. Konkret: Der Mindestlohn 1 steigt bundesweit ab dem 1. April 2020 um 2,9% auf 12,55 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn 2 bleibt erhalten und klettert im April um jeweils 1,3% auf 15,40 Euro im Westen bzw. 15,25 Euro in Berlin. Die neuen Mindestlöhne gelten nur bis Ende 2020.

Die Arbeitgeber sehen schon in der zweiten Jahreshälfte 2020 einer Fortsetzung des Ringens um die vermeintlich richtige Branchenmindestlohnstruktur entgegen. Sie wollen einen einheitlichen Mindestlohn, weil der Zoll es dann leichter habe zu kontrollieren, ob die Mindestlohngrenzen in der Lohngruppe 2 auch tatsächlich eingehalten würden. Nach früheren Angaben der IG Bau von Ende Oktober 2019 schwebte der Arbeitgeberseite ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12,40 Euro die Stunde vor.

Bauhandwerk und Bauindustrie hätten sich mit der Annahme des Schlichterspruchs kurz vor Ablauf der Frist „buchstäblich in letzter Minute noch richtig entschieden“, atmet die Baugewerkschaft erleichtert auf. Die Arbeitnehmervertreter hatten für den Fall der Fälle ein Absacken der Lohnuntergrenze auf das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns (9,35 Euro) befürchtet. Ein solcher „Lockruf für Dumping-Firmen aus dem In- und Ausland“ könne, so das Worst-Case-Szenario der Gewerkschaft, dazu führen, „die Unternehmen des Bauhandwerks und der Bauindustrie wirtschaftlich abzudrängen, die Tariflöhne zahlen, ordentliche Arbeit leisten und Qualität liefern“.

Die Sozialpartner wollen umgehend beim Bundesarbeitsministerium beantragen, dass die neuen Mindestlöhne für alle im Bauhauptgewerbe in Deutschland tätigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Auf Arbeitnehmerseite sind das mehr als 200.000 Personen.

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